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Einreisegenehmigung

Wallfahrtsgelände Heiliger Berg

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Einreisegenehmigung

Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen nach Svatá Hora ist nur Inhabern von Sondergenehmigungen und Behinderten mit Fahrzeugausweis gestattet.

Das Gebiet von Svatá Hora ist nicht nur das geistige Zentrum der Region Příbram, sondern auch ein nationales Kulturdenkmal und ein Ort der geistigen Stille. Wir bitten daher um Verständnis dafür, dass wir versuchen, die Einfahrt von Kraftfahrzeugen einzuschränken, nicht weil wir Ihre Anwesenheit nicht wünschen, sondern gerade damit wir als Christen mit unserer Verantwortung gegenüber der Umwelt, den heiligen Stätten und den Kulturdenkmälern ein Zeichen für die übrige Bevölkerung setzen können.

Der Heilige Berg verfügt noch nicht über einen offiziellen Parkplatz, und die Plätze, an denen Autos parken, sind nur die Ränder der Wege und Straßen, die zur Schutzzone des Nationaldenkmals gehören. Daher ist die Einfahrtsgenehmigung nicht gleichzeitig eine Parkgenehmigung.

Wir bitten daher alle, die die Möglichkeit haben, den leichten Anstieg vom unteren Parkplatz (350 m zur Basilika) zum Heiligen Berg zu bewältigen, dies zu tun und unsere Umwelt zu schonen.

Alle anderen, die eine Einfahrtsgenehmigung benötigen, beantragen diese bitte mit dem untenstehenden Formular.

Genehmigungsart:

EINZELERLAUBNIS - In erster Linie für Behinderte, die nicht in der Lage sind, den Heiligen Berg zu besteigen, sei es für einen Gottesdienst, eine Führung oder eine andere Veranstaltung auf dem Heiligen Berg. Bitte geben Sie in Ihren Anmerkungen das Datum an, an dem Sie auf den Heiligen Berg kommen.

WORSHIP - Für diejenigen, die regelmäßig zu den Gottesdiensten auf den Heiligen Berg kommen und für die es physisch oder finanziell nicht möglich ist, unter dem Heiligen Berg zu parken (der untere Parkplatz ist gebührenpflichtig).

TAUFE/HOCHZEIT - Für diejenigen, die eine organisierte Zeremonie (insbesondere eine Taufe, Hochzeit usw.) auf dem Heiligen Berg haben, in einer begrenzten Anzahl, die im Voraus von der geistlichen Leitung festgelegt wird.

UNTERKUNFT - Für diejenigen, die dauerhaft oder vorübergehend im Kloster, im Kleinen Haus oder im Exerzitienhaus untergebracht sind, ist es notwendig, das Datum der Unterbringung in den Anmerkungen anzugeben. Personen, die in einer anderen Einrichtung als der Pfarrei untergebracht sind, müssen den Antrag KOMMERZIELL ausfüllen.

UNTERBRINGUNG - Für Angestellte der Pfarrei, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Arbeitsvereinbarung arbeiten oder Arbeiten ausführen.

ARBEITEN IN DEN RÄUMLICHKEITEN - Für Unternehmen, die kommen, um im Voraus vereinbarte Arbeiten oder Dienstleistungen für die Pfarrei zu erbringen, sollte in den Anmerkungen angegeben werden, um welche Arbeiten oder Dienstleistungen es sich handelt.

GEWERBLICH - Für andere Personen, die in den Räumlichkeiten von St. Hora ein eigenes Geschäft (Handel, Beherbergung usw.) betreiben, sowie für deren Kunden oder Mitarbeiter. Für diesen Antrag ist eine einmalige symbolische Gebühr von 200,-CZK zu entrichten.

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, warten Sie bitte auf eine Antwort, in der auch das Verfahren, der Ort und die Zeit beschrieben sind, zu denen Sie die Genehmigung abholen können. Bewahren Sie die Genehmigung nach Erhalt stets gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs auf.

Bei erstmaliger oder einmaliger Einreise legen Sie die Bestätigungs-E-Mail bei jeder Straßenkontrolle vor und legen sie sofort nach Erhalt der Genehmigung in Ihr Fahrzeug.

Antrag auf Einfahrtsgenehmigung

Ihr Antrag wird an das Pfarramt gesendet und so schnell wie möglich bearbeitet.

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